Versorgt. Verdingt. Vergessen? Ausstellung im Museum Luzern

24. August 2026

Am gestrigen Vormittag besuchten wir die Ausstellung über fürsorgerische Zwangsmassnahmen in der Schweiz. Diese waren bis 1981 möglich und nicht durch Gerichtsurteile begründet. Sie verletzten Grundrechte. Ein dunkles Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte.

Kernstück der Ausstellung ist eine Wand mit 1000 Schubladen. 100 sind geöffnet, jede enthält die Geschichte eines/r Betroffenen. Die Informationen sind auf Karteikarten gedruckt. Diese Wand ist ein starkes Bild für die staatliche Bürokratie, die im 20. Jahrhundert Hunderttausende von Schweizer:innen administrativ versorgte: in Gefängnissen, Armenhäusern, Erziehungsanstalten, bei Pflegefamilien.

Das Bild der Schubladen und Karteikarten löst bei mir zwei Erinnerungen aus. 2011 besuchte ich Theresienstadt in Tschechien, wo die Nazis Juden inhaftiert hatten, bevor sie sie in den Konzentrationslagern töteten. Ein Raum zeigt, wie minutiös die Nazis ihre Handlungen dokumentierten und archivierten. Eine zweite Erinnerung sind die Karteikarten der Fichenaffäre: 1989 wurde publik, dass der Schweizer Staatsschutz rund 900‘000 Schweizer:innen und Ausländer:innen bespitzelt hatte.

Eindrücklich sind die Hörstationen, wo Betroffene ihre Geschichte erzählen. Zum Beispiel Albert Ryter aus Frutigen, der in eine Bauernfamilie fremdplatziert und dort ausgebeutet und misshandelt wurde. Während der Erzählung zeigt er Fotos und Dokumente.

Die schiere Anzahl von Menschen, die fürsorgerische Zwangsmassnahmen erlebt haben, lässt vermuten, dass praktisch jede Familie in der Schweiz davon betroffen ist. Ich selbst gehöre einer solchen Familie an. Meine Grossmutter mütterlicherseits gebar ein nichteheliches Kind, das bei einer Pflegefamilie aufwuchs. Ich erfuhr erst im Alter von 30 Jahren davon, meine Eltern hatten nie davon erzählt. Mich erschütterte das Leid der Grossmutter, die ihren Schmerz im Alkohol ertränkt hatte und mit 55 Jahren gestorben war. Ich wollte mit meinem Halbonkel Kontakt aufnehmen, aber er lehnte ab. Das war 1992.

Als mein Onkel vor vier Jahren starb, organisierte ich die Abdankung zusammen mit seinem Cousin, der ein enges Verhältnis zu ihm hatte. Ich schlug ihm vor, meinen Halbonkel an die Abdankung einzuladen. Er gab mir zu bedenken, dass dies einige Trauergäste vor den Kopf stossen könnte.

Ich informierte meinen Halbonkel über den Tod seines Halbbruders. Dass er nicht an dessen Abdankung eingeladen wurde, bestätigte ihn darin, dass er nie ein Teil unserer Familie geworden war. Trotzdem war er bereit, sich mit mir zu treffen. Dabei erzählte er ausführlich, was ihm geschehen war. Er hatte Glück im Unglück: Der Pflegevater war der Bruder seines leiblichen Vaters, er fühlte sich in dessen Familie aufgehoben und geliebt.

Ich lud ihn einige Zeit später zu uns nach Hause ein, zusammen mit seiner Partnerin. Es wurde deutlich, dass die Verletzungen so tief sind, dass eine Versöhnung für ihn nicht möglich ist. Er wünschte keinen weiteren Kontakt mit mir.

In der Zwischenzeit hat der Kanton Nidwalden die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufgearbeitet. Bei einem Gedenkanlass in Stans wurde 2024 der Opfer gedacht und das Buch „Gegen das Vergessen“ der Historikerinnen Sonja Matter und Tanja Rietmann vorgestellt.

Link Webseite Ausstellung